In vielen Großstädte, insbesondere in den Stadtteilen wo Altbestand aus dem 2. Weltkrieg erhalten blieb, sind zwei Baureihen, oder mehr.
Der Bauteil an der Straßenfront hat in der Regel ein Fenster zur Straßenseite. Hier kann die Feuerwehr bei einem Einsatz die Steckleiter, oder die KFZ-Drehleiter einsetzen.
Der zweite, hintere Gebäudeteil ist durch ein mittiges Treppenhaus verbunden. Ist der Treppenraum verraucht, steht der 1. Rettungsweg nicht mehr zur Verfügung ! Einen zweiten Rettungsweg gibt es nicht. Die Feuerwehr kann nicht anleitern. Die oft erwähnte Stahlaußenleiter mit Rückenschutz ist nach einem Urteil des OVG Münster nicht mehr zulässig. Und jetzt ?
Entweder lassen wir uns einen zweiten Rettungsweg durch eine zulässige Planung einfallen, oder die Hinterhauswohnungen müssen geräumt werden ! Kommt die Feuerwehr bei einer Brandschau, wird sie diesen baulichen Mangel des 2. RW dem Bauaufsichtsamt mitteilen, die dann aktiv einschreiten muss.
Vielleicht können wir Ihnen helfen !
brandeilig ? 0173 62 33 122
weiter Infos unter : www.brandschutz-ing.com