der   1. und 2.  Rettungsweg      aus dem Dachgeschoss

 

BauO NRW  § 33

Der erste und zweite Rettungsweg aus einem Gebäude muss sorgfältig geplant werden. Insbesondere bei einem ausgebauten, aber nicht genehmigten ( und nicht abgenommenen ) Dachgeschoss ist die Unterstützung eines Sonderfachmanns, einem Brandschutzsachverständigen von besonderer Wichtigkeit.

Wurde der zuvor ungenutzte Dachraum zu einem Wohnraum umgebaut, musste ein Bauantrag gestellt werden. Oftmals wurde dies aber "vergessen". Sobald das Bauamt eine Information über den illegalen Ausbau hat, wird die Wohnnutzung mit sofortiger Wirkung untersagt ! Haben Sie den Dachraum vermietet, muss der Mieter ausziehen und Sie zahlen die Hotelkosten.

 

Bevor es aber so weit kommt, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob der Dachausbau grundsätzlich genehmigungsfähig ist und ganz wichtig für den Brandschutz, gibt es zwei Rettungswege ?   auch aus der Maisonette Etage.

Der 1. Rettungsweg ist der allgemeine Treppenraum bis ins Erdgeschoss und von dort ins Freie. Der 2. Rettungsweg kann eine Feuerwehrleiter sein. Entweder die vierteilige Steckleiter, oder die KFZ-Drehleiter.

 

Dieser Nachweis ist oft nicht einfach, da die Stellflächen für die Feuerwehr nicht geeignet, oder nur schwierig nachzuweisen sind. Wir prüfen dann die Rettungswegsituationen und klären den Rettungsweg ( meistens aus dem Dachgeschoss )  mit der Feuer-wehr ab.

 

Vielleicht können wir auch Ihnen helfen ?

                   brandeilig  ?     0173 62 33 122

 

weiter Infos unter :  www.brandschutz-ing.com